Ungewisse Pandemie-Lockerungen Ende März zwingt uns dazu
Aufgrund der nur mässigen Lockerungen des Bundesrates ab 01. März 2021 und der Ungewissheit wie es Ende März für Anlässe bis ca. 50 Personen aussieht hat sich der Vorstand für eine schriftliche Generalversammlung entschieden.
Am 13. März senden wir die Unterlagen für die schriftliche Generalversammlung.
Jedoch darf ab 01. März 2021 auf den halboffenen Schiessständen unter strikter Einhaltung der Schutzmassnahmen geschossen werden. Wir starten im Steinibach am 20. März 2021 mit dem ersten Training.
